Redaktionelle Klarstellung vom 10. Oktober 2026: Die frühere Fassung dieses Artikels behauptete eine schweizweit neue Lagerungspflicht ab Januar 2026. Die dafür angeführte Quelle belegt keine solche allgemeine Pflicht. Diese Aussage wird hier korrigiert.
Was bei der Lagerung tatsächlich zählt
Lithium-Ionen-Akkus können durch Beschädigungen, ungeeignete Temperaturen oder technische Defekte zum Brandrisiko werden. Schutzmassnahmen müssen zu Akkutyp, Zustand, Energieinhalt, Gebäude und Nutzung passen. Für einen einzelnen Haushaltsakku und ein gewerbliches Lager gelten nicht automatisch dieselben Massnahmen.
Für Zuhause
Lagere Akkus trocken, vor Frost und direkter Sonne geschützt. Beachte die Vorgaben deines Herstellers zu Temperatur und Ladezustand. Die BFB empfiehlt bei längerem Nichtgebrauch einen halb geladenen Akku und regelmässige Kontrollen, um Tiefentladung zu vermeiden. Lade und lagere nicht in Fluchtwegen. Beschädigte Akkus nicht weiterverwenden oder selbst öffnen.
Für gewerbliche Bestände
Das VKF-Brandschutzmerkblatt unterscheidet unter anderem Lager und stationäre Speicher nach Energieinhalt. Je nach Nutzung sind bauliche Trennung, sichere Ladebereiche, Branddetektion und Notfallorganisation zu planen. Die zuständige Brandschutzbehörde und Fachpersonen beurteilen die konkrete Anlage.
Keine pauschale Produktlösung
Ein beliebiger Metallschrank oder Behälter ersetzt keine fachliche Planung. Auch die Beschaffung eines bestimmten Produkts lässt sich nicht allein aus dem Begriff «Lithium-Ionen-Akku» ableiten. Entscheidend sind die nachgewiesene Eignung und das Schutzkonzept.



